Versorgungsbezüge von gesetzlich Versicherten werden mit dem vollen Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung belegt. Das führt meist zu einer Doppelverbeitragung. Diese abzuschaffen kostet kaum Geld. Dennoch laviert die Politik.
Quelle: bAV: Was es mit der Doppelverbeitragung auf sich hat
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