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Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus

Private Unfallversicherung für Kinder ist notwendig und hilft die Lücke zu schließen!

Die Rentenhöhe der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist für
2018 leicht gestiegen. Die Rentenhöhe in den neuen Bundesländern
liegt nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung
der alten Bundesländer.
Die Versicherungsdichte der privaten Kinder-Unfallversicherung ist
allerdings nach wie vor erschreckend gering, denn nur circa 30
Prozent aller Kinder bis 14 Jahren sind durch eine private
Unfallversicherung geschützt.

Die Berechnungsbasis für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung, die
sogenannte Bezugsgröße, erhöht sich in 2018 in den alten
Bundesländern von 35.700 EUR auf 36.540 EUR und in den neuen
Bundesländern von 31.920 EUR auf 32.340 EUR.

Egal, ob in den alten oder neuen Bundesländern, die Rente aus der
gesetzlichen Unfallversicherung ist auch im Jahr 2018 nicht bedarfsdeckend.
Der reale Kapitalbedarf, ja bereits der Mehraufwand der
betroffenen Familie, wird im Ernstfall nicht gedeckt. So beträgt
beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der
unfallbedingt Vollinvalide wird, im Jahr 2018 im Osten nur 449 EUR.
Und denken Sie daran: Diese Rente steigt nicht mit zunehmendem
Alter. Es ist also nur eine Ausschnittsdeckung!

Bei ca. 81 % aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind lediglich
Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den
direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der
Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer
Einschränkung gibt es keine Leistung.