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Antworten für Unternehmer, Beschäftigte, Selbstständige, Familien und Verbraucher mit Blick auf die Pandemie

Nachdem die Bundesregierung das Leben hierzulande massiv heruntergedimmt hat, stellen sich viele Fragen. Hier gibt es die Antworten. Zitat aus: https://www.fundresearch.de/ratgeber/25-antworten-fuer-unternehmer-beschaeftigte-selbststaendige-familien-und-verbraucher-mit-blick-auf-diepandemie.php – 25.03.2020 – von «B.Bomke, S. Gröneweg, M. Lohrer, F. Petruschke und M. Reim»

Nichts scheint mehr, wie es war. Seit das Coronavirus die Welt befallen hat, sehen sich viele Regierungen dazu gezwungen, massiv in das wirtschaftliche, soziale und persönliche Leben der Menschen einzugreifen. Das alles in der Hoffnung, die Ausbreitung des Virus zu entschleunigen.
Auch die Bundesregierung hat das Leben hierzulande mit rigiden Vorgaben peu à peu heruntergedimmt. Die Folgen sind eklatant. Nur ein Beispiel: Der Handelsverband HDE hat vorgerechnet, den Einzelhändlern gehe jeden Tag mehr als eine Milliarde Euro Umsatz verloren. Ab der kommenden Woche erwartet er erste Insolvenzen.
Wir beantworten nachfolgend 25 Fragen, die sich Unternehmer, Beschäftigte, Selbstständige, Familien, Kulturfreunde, Verbraucher und Reisende stellen. Weitere Informationen zu Rechten oder auch Pflichten im Corona-Zeitalter finden sie auf boerse-online.de.

Arbeitgeber/-nehmer: Wer zahlt meinen Mitarbeitern den Lohn, wenn sie wegen Corona unter Quarantäne gestellt werden? Wenn der Mitarbeiter krank ist, gelten die üblichen Regeln der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wird ein Beschäftigter vom Gesundheitsamt vorsorglich unter Quarantäne gestellt, ohne selbst erkrankt zu sein, hat er Anspruch auf seinen üblichen Verdienst.
Die Bezahlung übernimmt zunächst der Arbeitgeber. Das Geld für diese Zeit kann dieser sich innerhalb von drei Monaten per Antrag von der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt oder in Sachsen zum Beispiel die Landesdirektion Sachsen) erstatten lassen.

Wann muss ich für Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen? Kurzarbeitergeld wird rückwirkend ab dem 1. desjenigen Monats gezahlt, in dem Sie bei der Bundesagentur für Arbeit den Antrag stellen. Das Kurzarbeitergeld wird bis zu zwölf Monate lang gezahlt.

Stimmt es, dass die Bedingungen für Kurzarbeitergeld wegen Corona vereinfacht wurden? Ja, das stimmt. Bislang musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein, um Kurzarbeitergeld erfolgreich beantragen zu können. Diese Hürde hat die Bundesregierung nun auf zehn Prozent gesenkt. Das heißt, Unternehmen können schon deutlich früher durch Kurzarbeitergeld Unterstützung erhalten. Zudem entfallen für die Betriebe die Sozialbeiträge aufs Kurzarbeitergeld. Die übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld überhaupt? Es beträgt in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wer Kinder hat (auf der Lohnsteuerkarte muss mindestens 0,5 Kinderfreibetrag stehen), erhält 67 Prozent.

Haben Büroangestellte einen Anspruch darauf, unter Verweis auf Corona von zu Hause aus zu arbeiten? Nein, es bestehe kein gesetzlicher Anspruch darauf, im Home Office zu arbeiten, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klar. Allerdings appelliert das Ministerium wegen der Ausbreitung der Seuche derzeit an die Unternehmen, Home Office zu ermöglichen, wann immer es geht.

Wenn ich von zu Hause aus arbeite, obwohl mein Chef mich ausdrücklich nicht ins Home Office geschickt hat: Werde ich dann weiter bezahlt? Rechtlich entspräche ein solches Verhalten eines Beschäftigten einer Arbeitsverweigerung, erklärt die Kölner Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. „Arbeitnehmer können nicht eigenverantwortlich beschließen, von zu Hause aus zu arbeiten“, sagt sie. Es sei auf jeden Fall eine Absprache mit dem Arbeitgeber erforderlich.
Allerdings kann es laut Oberthür eine generelle Verpflichtung des Ar-b eitgebers geben, Home Office zu gewähren, wenn seine Fürsorgepflicht das gebietet. Macht zum Beispiel ein Mitarbeiter eine besondere Anfälligkeit dafür geltend, sich etwa mit dem Coronavirus zu infizieren, müsse der Arbeitgeber aus Gründen der Gesundheitsfürsorge das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen.

Was kann ein Unternehmen tun, wenn es aufgrund von Coronabedingten Einnahmeausfällen seine Kredite nicht mehr planmäßig bedienen kann? Für genau solche Fälle hat die Bundesregierung ein umfangreiches Hilfsprogramm für Unternehmen aufgelegt, das unter anderem eine Vielzahl von Krediten umfasst, die von der staatlichen Förderbank KfW abgesichert werden (siehe unten „Wer hilft Unternehmen weiter?“). Grundsätzlich empfiehlt es sich, den persönlichen Bankberater aufzusuchen, wenn sich abzeichnet, dass die Zahlungen nicht fristgerecht geleistet werden können. Wer zuvor immer pünktlich gezahlt hat, kann oft mit der Kulanz seiner Bank rechnen.
Selbstständige: Wer bezahlt mich, wenn ich als Selbstständiger wegen einer angeordneten Quarantäne nicht arbeiten kann? Ruht der Betrieb wegen der Quarantäne, hat ein Selbstständiger laut Infektionsschutzgesetz Anspruch darauf, einen „Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang“ zu erhalten.
Um an ihr Geld zu kommen, beantragen Selbstständige die Entschädigung beim Gesundheitsamt und fügen dem Antrag gleich eine Bescheinigung vom Finanzamt bei, der das jüngste Arbeitseinkommen zu entnehmen ist. Ein Beispiel: Für vier Wochen Quarantäne steht Selbstständigen ein Zwölftel ihres Vorjahresverdienstes zu.

Wer erstattet mir den finanziellen Ausfall, wenn ein zugesagter Auftrag mit Verweis auf Corona und dem Argument „höhere Gewalt“ platzt? Das kommt auf die genauen Umstände und die konkreten vertraglichen Vereinbarungen an. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) rät generell dazu, bei solchen Problemen oder Stornierungen mit den Geschäftspartnern einen fairen Ausgleich für beide Seiten zu suchen. Klappt das nicht, empfiehlt der DIHK, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Gibt es eine Versicherung, die zahlt, wenn mir wegen einer Epidemie wie der Corona-Seuche die Aufträge und damit die Einnahmen wegbrechen?

Nur sehr wenige Unternehmen können in der Corona-Krise auf Ausgleichszahlungen von ihrer Versicherung hoffen. Die meisten gehen leer aus. Der Grund: „Versicherungen decken Pandemien im Normalfall nicht ab“, teilt der Gesamtverband der deutschen Versicherungs- wirtschaft mit.

Welche Soforthilfe bekommt ein Selbstständiger, wenn ihm wegen Corona Einnahmen fehlen, aber laufende Kosten wie die Miete für ein Büro, der Strom fürs Restaurant oder der Kredit für ein Ladengeschäft weiterhin anfallen? Direkte Zuschüsse zur Sicherung der Liquidität hatte Anfang der Woche zunächst nur Bayern eingeführt. Am Donnerstag folgte dann die Bundesregierung mit einem vorerst auf 40  Milliarden Euro bezifferten Hilfsprogramm für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. Sie sollen Unterstützung erhalten, um zum Beispiel Mieten und Leasinggebühren zahlen zu können.
Was ist mit Hartz IV? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil rät Selbstständigen in der Tat dazu, bei der Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung (Hartz IV) zu be- antragen. Die Regierung will die Bezugsregeln dazu lockern.

Was heißt das? Scholz sagte der „Zeit“, man könnte bei Selbstständigen und Freiberuflern eventuell darauf verzichten, die vor dem Bezug von Hartz IV übliche Vermögensprüfung vorzunehmen.
Familien: Schulen und Kitas sind dicht. Dürfen berufstätige Eltern zu Hause bleiben, wenn sie ihre Kinder zu betreuen haben? Grundsätzlich gilt: Die Eltern müssen alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren, etwa mit Verwandten. Klappt das nicht, sollten die Betroffenen einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen.
In den meisten Fällen könne man laut Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Freistellung mit Gehaltsfortzahlung geltend machen, erklärt Miruna Xenocrat, Rechtsanwältin bei der ArbeitnehmerHilfe e.V.
„Das ist allerdings nicht der Fall, wenn der Anspruch aus dem entsprechenden Paragrafen im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist“, ergänzt sie. Dann gebe es keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. In solchen Fällen kommt es auf die Kulanz der Arbeitgeber an. Im Ernstfall müssen Betroffene Urlaub einreichen oder unbezahlten Sonderurlaub nehmen.

Was tun, wenn das eigene Kind positiv auf Coronaviren getestet wurde? „In solchen Fällen müssen die Eltern in der Regel als Kontaktpersonen in Quarantäne. Die wird vom Gesundheitsamt angeordnet“, sagt Anwältin Xenocrat. Damit fällt man als Arbeitnehmer unter die Quarantäne-Regelung. Es greift das Infektionsschutzgesetz. Der Arbeitgeber zahlt im Auftrag der Behörden weiter Geld aus, das er sich im Nachhinein zurückerstatten lassen kann.

Was ist mit den Kosten, die anfallen, wenn ich meine Kinder wegen Corona gegen Geld betreuen lasse? Zwei Drittel der Kosten, die für die Betreuung von Kindern anfallen, kann man als Sonderabgaben in der Steuererklärung geltend machen. „Für jedes Kind lassen sich Kosten bis zu 6.000 Euro ansetzen“, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL).
Die Voraussetzungen dafür regelt das Einkommensteuergesetz. Wichtig sind eine vorhandene Rechnung und bargeldlose Zahlung. Zudem weist er darauf hin, dass der Arbeitgeber einem Mitarbeiter Ausgaben, die dieser für die Betreuung seines Kindes hatte, bis zum Höchstbetrag von 600 Euro pro Jahr steuerfrei erstatten kann. Das gilt bis zum 14. Geburtstag des Kindes.


Verbraucher: Falls Banken wegen der Corona-Krise in Schieflage geraten: Sind Einlagen auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten sicher? „Es besteht kein Grund zur Sorge“, heißt es beim Bankenverband. Pro Anleger und Bank sind Einlagen in Deutschland bis 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Darüber hinaus gehören viele Banken den freiwilligen Einlagensicherungssystemen von Banken und Sparkassen an, wodurch Einlagen noch einmal zusätzlich geschützt sind.

Können Verbraucher, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, Steuern gestundet bekommen? Bei akuten Problemen können Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer zunächst um drei Monate zinslos gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden. Hierbei müssen Steuerzahler angeben, dass ihre Liquidität durch die Corona-Krise eingeschränkt ist. Informationen erteilt das zuständige Finanzamt. Übrigens: Viele Finanzämter sind aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen, aber telefonisch, per Brief oder Mail erreichbar.

Erhalten Konzertgänger den Ticketkaufpreis zurück, wenn der Veranstalter das Event wegen Corona absagt? In diesem Fall erhalten Verbraucher ihre Tickets auf Wunsch erstattet, da der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Wer von einer Absage betroffen ist und nicht auf eine Erstattung verzichten möchte, um zum Beispiel den Veranstalter oder den Künstler finanziell zu schonen, sollte sich an den Veranstalter oder die Vorverkaufsstelle wenden und dort erfragen, wie die Rückabwicklung abläuft.

Muss ich da irgendwelche Fristen beachten? Bei Veranstaltungen, die in diesem Jahr wegen des Coronavirus abgesagt werden, können Verbraucher ihre Ansprüche bis zum 31. Dezember 2023 geltend machen.

Was ist mit Tickets für Fußballspiele, die ausfallen? Allgemein gilt: keine Leistung ohne Gegenleistung. Fußballfans mit einer Dauerkarte haben Anspruch auf eine Teilerstattung der Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, warum das Spiel abgesagt wurde.

Wenn jetzt Kurse an einer Volkshochschule ausfallen: Bekommen Kunden dann ihre Gebühren erstattet? Die Volkshochschulen sind eigenständig organisiert. Wie die einzelnen Bildungsstätten vorgehen, ist nur bei diesen selbst zu erfragen. Dies gilt auch für Angebote privater Bildungsträger.
Reisende: Können Verbraucher Zugfahrkarten stornieren? Für Fahrgäste gelten umfangreiche Kulanzregeln. Neben den bestehenden Erstattungsrichtlinien bietet die Deutsche Bahn für alle Tickets, die bis zum 13. März gekauft wurden und die für Fahrten in der Zeit vom 13. März bis Ende April 2020 gelten, folgende Möglichkeiten: Die Tickets können bis zum 30. Juni 2020 uneingeschränkt (ohne Zugbindung) genutzt oder aber in einen Reisegutschein im Ticketwert umgewandelt werden.

Bekomme ich den Preis für meinen Flug erstattet, wenn er gestrichen wird? Grundsätzlich ja. Streicht eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter eine Verbindung oder Reise, bekommen Kunden ihr Geld zurück oder können kostenfrei umbuchen. Bei der Lufthansa können alle Flüge, die bis zum 5. März gebucht wurden und spätestens am 30. April starten sollten, kostenlos umgebucht werden.

Zahlt die Reiserücktrittversicherung, wenn ich von einer Reise zurücktrete, weil ich an der von Coronaviren ausgelösten Covid-19 erkrankt bin? Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Corona-Seuche offiziell als Pandemie eingestuft. Daher wird eine Erstattung eher schwierig, falls die Betroffenen selbst an Covid-19 erkrankt sind. Der Grund: Viele Versicherer sehen vor, dass zum Beispiel Erkrankungen infolge von Pandemien nicht versichert sind.
Wer hilft Unternehmen weiter? Erste Anlaufstelle für Unternehmen, die die von der Bundesregierung und diversen Landesregierungen in Aussicht gestellten Hilfen (Förderkredite, Bürgschaften) in Anspruch nehmen wollen, ist in der Regel die Hausbank. Dort werden die entsprechenden Anträge gestellt. Die Bearbeitungszeit reicht von drei Tagen (Bürgschaftsentscheidungen über bis zu 250.000 Euro) bis zu mehreren Wochen.

  • Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums zu Fördermaßnahmen: 030/18 615-80 00 oder 030/18 615-15 15. 
  • Hotline der Förderbank KfW: 0800/53 99 001.
  • Beantragen von Kurzarbeitergeld: Online oder schriftlich per Post bei der örtlichen Arbeitsagentur; Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit anrufen: 0800/45 55 520.
  • Viele Informationen hält auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auf seiner Website bereit: http://www.ihk.de