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Statuswechsel in Ausnahmen in die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) möglich

Durch eine Gesetzesänderung wurde dies möglich gemacht für gesetzlich Rentenversicherte. Allerdings stehen meist die Chancen nur für wenige gut und geprüft wird nur auf Antrag. Wenn es klappt, dann kann der Krankenkassenbeitrag geringer ausfallen als vorher.

Die Voraussetzung für den Statuswechsel von der freiwillig geseztlichen in die KVdR ist, dass man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war und die Anrechnungszeiten erfüllt sind. Anrechnungszeiten beinhaltet jetzt auch Elternzeiten.

Mehr dazu hier:

Eine Gesetzesänderung macht es möglich: Unter bestimmten Bedingungen können gesetzlich Versicherte im Ruhestand Krankenkassenbeiträge sparen.

Quelle: Krankenkassenbeiträge: Lukrativer Statuswechsel für Versicherte