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Gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht aus

Private Unfallversicherung für Kinder ist unabdingbar!

Die Rentenhöhe der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist für 2017 leicht gestiegen. Die Rentenhöhe in den neuen Bundesländern liegt nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung der alten Bundesländer.
Die Versicherungsdichte der privaten Kinder-Unfallversicherung ist allerdings nach wie vor erschreckend gering, denn nur circa 31 Prozent aller Kinder bis 14 Jahren sind durch eine private Unfallversicherung geschützt.
Die Berechnungsbasis für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung, die sogenannte Bezugsgröße, erhöht sich in 2017 in den alten Bundesländern von 34.860 EUR auf 35.700 EUR und in den neuen Bundesländern von 30.240 EUR auf 31.920 EUR.

Egal, ob im Westen oder im Osten Deutschlands, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch im Jahr 2017 nicht bedarfsdeckend. Der reale Kapitalbedarf, ja bereits der Mehraufwand der betroffenen Familie, wird im Ernstfall nicht gedeckt. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, im Jahr 2017 im Osten nur 443 EUR. Und denken Sie daran, diese Rente steigt nicht mit zunehmendem Alter.

Hier liegt nur eineAusschnittsdeckung vor. Bei ca. 82 % aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den
direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.